Regeln

Damit unsere Veranstaltungen für alle Besucher so angenehm wie möglich werden, gibt es ein paar Regeln zu beachten.

Wir bitten Euch, diese vor Eurem Besuch durchzulesen.

Sie gelten für jede unserer Veranstaltungen!


Falls Ihr zusätzliche Fragen haben solltet, könnt Ihr uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular oder per Mail an [email protected] schicken!


 Allgemeine Regeln 

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  • Kostenpflichtige Shootings sind auf den JACKT-Veranstaltungen verboten oder müssen vorher mit der Orga abgesprochen werden.
  • Das Auslegen von Werbematerial ist nur am eigenen Stand gestattet oder nach vorheriger Absprache mit der Orga. Finden wir unerlaubt ausgelegtes Werbematerial, werden wir den Besitzer kontaktieren und um eine Werbekosten-Erstattung bitten.
  • Das Mitbringen und/oder das Konsumieren von Alkohol und Drogen ist strengstens untersagt.
  • Bei liegen lassen und vergessen von Gegenständen, muss sich eigenständig bei JACKT gemeldet werden. Sowohl der Versand als auch das Versandmaterial (Kartons, Briefumschläge etc.) müssen vom Besitzer der vergessenen Gegenstände übernommen werden. Erst nach Überweisung der Kosten erfolgt der Versand. 
  • Lebende Tiere sind grundlegend nicht gestattet. (Ausgenommen sind Blindenhund und ausgewiesene Therapiehunde)
  • Verstöße sind umgehend dem Veranstalter oder den Kooperationspartnern zu melden. 
  • Mit der Teilnahme an Veranstaltungen erklärt man sich bereit, diese Regeln zu akzeptieren und zu befolgen. 

 Foto und Videoaufnahmen

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Auf Veranstaltungen des JACKT können bzw. werden Film- und Tonaufnahmen sowie Fotos gemacht, mit deren auch späteren Verwendung sie sich durch den Besuch der Veranstaltung einverstanden erklären. 

 Waffen und Cosplayregeln 

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  • Das Tragen und Mitführen von verfassungswidrigen Symbolen, nach Pragraph §86a SGB, ist verboten. Diese müssen auf Cosplays und Requisiten vollständig bedeckt werden. 
  • Showkämpfe sind auf Veranstaltungen untersagt. 
  • Intime Körperstellen wie Busen, Schritt und Po müssen bei allen Geschlechtern ausreichend bedeckt sein. 
  • Jeder Besucher ist für sein Cosplay, seine Requisiten und Wertgegenstände selbst verantwortlich. Es gibt seitens des Veranstalters keine Möglichkeit der Lagerung und Bewachung. Der Veranstalter kann nicht für dadurch entstandene Schäden und Verluste haftbar gemacht werden.
  • Es gilt das Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Tragen echter Waffen ist somit nicht gestattet, gleiches gilt insbesondere für verbotene Waffen und Anscheinswaffen. Dazu zählen beispielsweise: ○ Echte Schusswaffen, Softair- und Gaspistolen, echte Munition, Explosivkörper, Pyrotechnik, Wurfwaffen, Schlagringe, Stahlruten, Totschläger, Würgewaffen, Hieb- und Stichwaffen mit scharfer / stumpfer Klinge oder Spitzen, Holz ab einer Dicke von 3 cm
  • Erlaubt sind folgende Waffen: 

Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik & Kinderspielzeugwaffen, abgestumpfte Hieb-, und Stoßwaffenimitationen, biegsame Spitzen an Gegenständen wie Speeren oder Pfeilen, LARP-Waffen, Waffen bis zu max. 1,50 m aus Holz, Pappe, Plastik, Weichmaterial, Schaumstoff (z.B. Bauschaum) oder Thermoplastiken sowie aus einer Kombination daraus, Gehstöcke und Stäbe mit einer Gesamtlänge von max. 2 m, Sensen nicht größer als 1,50 m, Sensenblatt max. 0,80 m lang, funktionslose Bögen ohne echte Sehnen, max. 1,50 m und Köcher mit Pfeilattrappen, Reitgerten max. 1 m, Peitschen max. 1,50 m inkl. Peitschenschlag, Wurfwaffen aus weichen, biegsamen Materialien ohne festen Kern, Schilde bis zu einem Durchmesser von 80 cm.

  • Auf die Darstellung von Verletzungen ab 10 cm Durchmesser ist zu verzichten. Dies schließt täuschend echt aussehende Schnitt-, Brand- und Fleischwunden ein.
  • Euer Make-Up darf, inklusive sämtlicher Bestandteile, des Cosplays nicht abfärben und die Kleidung der Besucher verschmutzen. Kunstblut darf verwendet werden. Ebenso ist die Darstellung von Zombies erlaubt. Beides jedoch bitte im begrenzten Rahmen. 


 Folgende Regeln gelten für Indoor Veranstaltungen 

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  • Maße für ausladende Kostüme: ○ Röcke/Kleider: max. 2 m Durchmesser, Schleppen und Schwänze: max. 1 m Länge ab Fußende, Flügel (flexibel; Flügel, die man anlegen und ausstrecken kann): bis zu einer max. Spannweite von 2 m ausgestreckt; eingeklappt max. 
  • Höhe des Kostüms insbesondere mit Flügeln, Kronen: 2,50 m 
  • Stacheln dürfen maximal 5 cm lang sein. Zudem müssen sie stumpf sein.
  • Sämtliche Rüstungsteile müssen fest am Körper befestigt sein. 

 Bei Verstoß gegen die Regeln behält sich der Veranstalter vor, Personen von Veranstaltungen ohne Kostenrückerstattung auch dauerhaft auszuschließen. Mit der Teilnahme an Veranstaltungen erklärt man sich bereit, diese Regeln zu akzeptieren und zu befolgen. Bei Fragen zu diesen Regeln oder eurem speziellen Cosplay wendet euch an uns unter [email protected]