- Das Tragen und Mitführen von verfassungswidrigen Symbolen, nach Pragraph §86a SGB, ist verboten. Diese müssen auf Cosplays und Requisiten vollständig bedeckt werden.
- Showkämpfe sind auf Veranstaltungen untersagt.
- Intime Körperstellen wie Busen, Schritt und Po müssen bei allen Geschlechtern ausreichend bedeckt sein.
- Jeder Besucher ist für sein Cosplay, seine Requisiten und Wertgegenstände selbst verantwortlich. Es gibt seitens des Veranstalters keine Möglichkeit der Lagerung und Bewachung. Der Veranstalter kann nicht für dadurch entstandene Schäden und Verluste haftbar gemacht werden.
- Es gilt das Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Tragen echter Waffen ist somit nicht gestattet, gleiches gilt insbesondere für verbotene Waffen und Anscheinswaffen. Dazu zählen beispielsweise: ○ Echte Schusswaffen, Softair- und Gaspistolen, echte Munition, Explosivkörper, Pyrotechnik, Wurfwaffen, Schlagringe, Stahlruten, Totschläger, Würgewaffen, Hieb- und Stichwaffen mit scharfer / stumpfer Klinge oder Spitzen, Holz ab einer Dicke von 3 cm, echte Reitgerten und Peitschen, Armbrüste, Abwehrspray wie Pfeffersprays, Farbsprühdosen uä
- Verbotene Waffen dürfen nicht auf das Convention-Gelände gebracht werden.
Wer es trotzdem versucht, riskiert die Abnahme seines Tickets und ein sofortiges Hausverbot.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der/die Besitzer/in beispielsweise im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist, der ihn/sie zum Führen dieser Waffe berechtigt. - Erlaubt sind folgende Requisiten:
Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik & Kinderspielzeugwaffen, abgestumpfte Hieb-, und Stoßwaffenimitationen, biegsame Spitzen an Gegenständen wie Speeren oder Pfeilen, LARP-Waffen, Waffen bis zu max. 1,50 m aus Holz, Pappe, Plastik, Weichmaterial, Schaumstoff (z.B. Bauschaum) oder Thermoplastiken sowie aus einer Kombination daraus, Gehstöcke und Stäbe mit einer Gesamtlänge von max. 2 m, Sensen nicht größer als 1,50 m, Sensenblatt max. 0,80 m lang, funktionslose Bögen ohne echte Sehnen, max. 1,50 m und Köcher mit Pfeilattrappen, Wurfwaffen aus weichen, biegsamen Materialien ohne festen Kern, Schilde bis zu einem Durchmesser von 80 cm
- Gehstöcke obliegen den allgemeinen Cosplay-, Waffen- und Requisitenregeln (bzgl. Material und Größe).
Ausgenommen hiervon sind medizinisch notwendige. - Für Sportzubehör gilt: Bälle zählen als erlaubt, werden aber abgenommen, wenn sie geworfen, gedribbelt, gekickt etc. werden.
- Skateboards, Longboards, Inlineskates, Schlittschuhe u.ä. sind beim Cosplay-, Waffen- und Requisitencheck abzugeben.
- Regenschirme mit spitzem Ende sind nicht erlaubt
- Auf die Darstellung von Verletzungen ab 10 cm Durchmesser ist zu verzichten. Dies schließt täuschend echt aussehende Schnitt-, Brand- und Fleischwunden ein.
- Euer Make-Up darf, inklusive sämtlicher Bestandteile, des Cosplays nicht abfärben und die Kleidung der Besucher verschmutzen. Kunstblut darf verwendet werden. Ebenso ist die Darstellung von Zombies erlaubt. Beides jedoch bitte im begrenzten Rahmen.
- 3D-Druck-Waffen sowie -Requisiten müssen unter allen Umständen dem Cosplay-, Waffen-& Requisitencheck vorgewiesen werden. Vor Ort wird für jede Waffe bzw. Requisite einzeln entschieden ob diese erlaubt, beanstandet oder verboten sind. Eine Abfrage vorab ist gestattet, die letztendliche und finale
Entscheidung findet in jedem Fall vor Ort statt, da Waffe bzw. Requisite nur dann komplett eingeschätzt werden kann. Des Weiteren dürfen 3D-Druck-Waffen keine scharfen Kanten oder Spitzen über 5cm besitzen.